Hat der Vermieter Recht auf Zweitschlüssel?

Diese Frage lässt sich für den Vermieter schnell beantworten, da die Rechtslage hierzu eindeutig ist. NEIN!

Sie als Vermieter, haben tatsächlich kein Recht auf einen Zweitschlüssel zu Ihrer vermieteten Wohnung. Bei der Wohnungsübergabe müssen Sie alle Schlüssel zur Wohnung an den Mieter übergeben. Abweichende Vereinbarungen hierüber basieren auf dem Einverständnis Ihres Mieters. Sie können zum Beispiel vorschlagen einen Notfall-Schlüssel bei sich zu hinterlegen. Eine derartige, rein private, Vereinbarung wäre dem Mietvertrag von beiden Parteien unterschrieben beizulegen. Der Zutritt zur Wohnung bedarf allerdings der ausdrücklichen Zustimmung des Mieters nach vorheriger Terminabsprache. .

Laut Deutschem Mieterbund ist es dem Vermieter ausschließlich in einem Notfall, wie zum Beispiel einem Wasserrohrbruch oder wenn eine Gasleitung gebrochen ist, gestattet die Wohnung ohne dem Beisein und der Erlaubnis des Mieters zu betreten.

Ein Schlüssel zur bereits vermieteten Wohnung darf auch nachträglich nicht vom Vermieter eingefordert werden.

Als Vermieter haben Sie aber durchaus das Recht zu wissen wo ein Zweitschlüssel für Notfälle hinterlegt ist.

mihael

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