Mietrecht: Die Wahrheit über die häufigsten Mythen

Obwohl gut die Hälfte aller Deutschen Mietwohnungen beziehen, kennen viele von ihnen das Mietrecht nicht. Die Folge: Gerüchte und Irrtümer kreisen sowohl durch die Köpfe von Mietern als auch Vermietern. Sie hegen gegenseitige Vorurteile, lassen meist kein gutes Haar aneinander und beharren auf ihrem Recht. Doch in Wahrheit sind diese vermeintlichen Rechte oft nur Mietrecht-Mythen, wobei sich vor allem die folgenden besonders hartnäckig halten.

Deutschland sucht den Super-Nachmieter

Würde es ein Casting-Format mit diesem Titel geben, würden sich viele Mieter um den frisch gekürten Super-Nachmieter reißen. Denn viele sind der Meinung, sie könnten einen Vertrag vorzeitig auflösen, wenn sie einen Nachmieter stellen, denn von einem DSDS-N Gewinner profitieren Mieter und Vermieter – falsch. Die Vertragsfrist ist immer einzuhalten. Nur mit beidseitiger Einwilligung kann ein Mietverhältnis vorzeitig aufgelöst werden.

Dicke Luft

Wer schlecht lüftet, riskiert feuchte Wände und Schimmelflecken an den Decken. Verursacht der Mieter Schäden, muss er für die Reparatur aufkommen. Beides ist nicht ganz richtig. Laut Mieterbund sollte der Vermieter die Schäden professionell untersuchen lassen, da diese in den meisten Fällen auf Baumängel zurückzuführen sind. Käme es zum Prozess, hätte in diesem Fall der Mieter gute Chancen, zu gewinnen.

Dreh die Musik lauter

Einmal im Jahr eine Party feiern ist erlaubt? Das stimmt so nicht. Grundsätzlich gilt es, die ab 22 Uhr beginnende Nachtruhe einzuhalten. Die anderen Mieter müssen den Partylärm nicht dulden. Ausgenommen sind wichtige Anlässe, wie beispielsweise eine Hochzeit.

Sollte sich jedoch ein Mieter von der andauernden Ruhestörung belästigt fühlen und die Miete kürzen, muss der Ruhestörer sogar dafür aufkommen.

Mietminderung? Ausgeschlossen!

Ein großer Irrtum aus Sicht des Mieters. Bei Wohnmängeln kann die Miete gekürzt werden, vorausgesetzt, dem Vermieter wurde der Schaden umgehend mitgeteilt und der Vermieter hat den Mangel nicht beseitigt. Wichtig dabei: Der Mieter sollte sich an die vorgegebenen Prozentsätze des örtlichen Mietvereins halten. Es ist außerdem ratsam, den gekürzten Mietbetrag auf einem Extrakonto zu hinterlegen, falls die Gelder im Rahmen eines Rechtsstreits zurückgefordert werden.

Wer nicht zahlt, steht auf der Straße

Auch das ist falsch. Ist ein Mieter mit seiner Miete im Rückstand, bekommt er sehr wahrscheinlich eine fristlose Kündigung von seinem Vermieter. Dennoch hat der Vermieter kein Recht, die Wohnung räumen zu lassen. Zieht der Mieter nicht freiwillig aus, kommt es zum Prozess mit anschließender Räumungsklage.

Die letzten drei Monate sind mietfrei

Viele Mieter denken, sie können die Kaution „Abwohnen“. Anstatt die letzten drei Monate Miete zu zahlen, soll sich der Vermieter einfach die Kaution nehmen, die in der Summe der Miete entspricht. Das kann teure Folgen für den Mieter haben. Das „Abwohnen“ gibt dem Vermieter nämlich das Recht, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen.

Kaution kann fristlos einbehalten werden

Das ist ein Irrtum. Der Vermieter hat in der Regel drei Monate Zeit, um die Kaution zurückzuzahlen. Für den Fall, dass eine Nebenkostennachforderung zu erwarten ist, darf der Vermieter nur einen Teil der Kaution einbehalten.

Heute wird nicht gegrillt!

Tatsächlich darf der Vermieter das Grillen verbieten. Ist der Grill-Spaß vertraglich nicht geregelt, sollte der Mieter anstehende Grillpartys bei seinen Nachbarn ankündigen, um Streit zu vermeiden.

Untermieter gesucht

Eine befristete Untervermietung bedarf die Erlaubnis des Vermieters. Gerät man jedoch finanziell in Schwierigkeiten und kann man sich den kompletten Mietpreis nicht mehr leisten, hat der Mieter sogar Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters. Das gilt ebenso für den Wunsch, in einer Wohngemeinschaft zu leben.

Die Klauseln der Schönheitsreparaturen

Meist ist es vertraglich festgelegt, ob die Wände bei Ein- oder Auszug gestrichen werden müssen. Es gibt vorgeschrieben Fristen von drei, fünf und sieben Jahren, in denen der Mieter zu Schönheitsreparaturen verpflichtet ist. Die Annahme, dass der Mieter die Wände immer bei Auszug streichen muss, ganz egal wie lange er in der Wohnung wohnt, ist jedoch falsch.

Der Zeitschlüssel ist Eigentum vom Vermieter

Ganz allein der Mieter entscheidet, wer Zugang zur Wohnung und somit einen Schlüssel erhält. Der Vermieter muss sich rechtzeitig anmelden und einen Grund nennen, wenn er Zugang zur Wohnung möchte. Laut Amtsgericht Köln, darf ein Mieter sogar das Schloss auswechseln lassen, werden ihm Schlüssel vorenthalten – und zwar auf Kosten des Vermieters.

Wer zu spät kommt, darf nicht duschen

Wer eine lange Nacht hinter sich hat, oder seinen Tag in den frühen Morgenstunden beginnt, darf selbstverständlich zu später Stunde noch duschen.

Jetzt will ich meine Wohnung zurück

Klagt ein Vermieter auf Eigenbedarf, muss er in jeden Fall einen guten Grund haben. Dazu zählt beispielsweise, dass für ein Familienmitglied aus besonderem Anlass die eigene Wohnung benötigt wird. Erhält ein Mieter eine Kündigung aus Eigenbedarf, kann er vor Gericht ziehen. Dort werden beide Interessen abgewogen und entsprechend verhandelt. Hier entscheidet also der Einzelfall.

All diese Miet-Mythen sind zwar vielen geläufig, aber rechtlich nicht gerade unkompliziert – sogar der eine oder andere Jurist, weiß nicht immer ad hoc die richtige Antwort. Mieter und Vermieter berufen sich oft auf Hörensagen, was im schlimmsten Fall zum Rausschmiss oder weiteren Kosten führen kann. Deshalb sind Sie auf jeden Fall gut beraten, wenn Sie sich diese Miet-Mythen genau merken, um nicht in die Gerüchtefalle zu tappen.

Autorenname: Mag. (FH) Stefan Gassner

Position: Geschäftsführer

Stefan Gassner ist Geschäftsführer vom Immobilienbüro SAGE Immobilien in Zell am See/Österreich. Mit seiner
Erfahrung und Marktkenntnis ist er der ideale Ansprechpartner für anspruchsvolle Klienten. SAGE
Immobilien wurde für seine Expertise bei den European Property Awards 2015 wiederholt als „Bester
Immobilienmakler Österreichs“ ausgezeichnet.

Ein Kommentar zu “Mietrecht: Die Wahrheit über die häufigsten Mythen

  1. Dabei konnten sich Behauptungen, die einmal zum Thema Mietrecht in der Nachbarschaft die Runde gemacht haben, mitunter erfolgreich in den Kopfen der Mieter einnisten. Aber nicht alles, was man fur richtig halt, trifft auch so zu. Das beweisen die zahlreichen Streitfragen, die unter Vermieter, Mieter und Nachbar regelma?

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