Irrtümer im Mietrecht

Kündigung und Nachmieter

Wer seinen Mietvertrag kündigt und drei potentielle Nachmieter vorstellt darf vorzeitig aus dem Mietvertrag ausscheiden, glauben viele Mieter. Das stimmt nicht. Der Vertrag kann nur in gegenseitigem Einverständnis vorzeitig gelöst werden.

Und wer seine Miete nicht zahlt wird fristlos gekündigt. Kündigen kann man schon. Aber als Vermieter darf man die Wohnung nicht räumen lassen, sondern muss den Mieter mit einer Räumungsklage zum Auszug bewegen.

 

Instandhaltung und Renovierung

Für Schönheitsreparaturen gibt es Fristen von drei, fünf oder sieben Jahren zu denen der Mieter verpflichtet werden kann. Dass man als Mieter beim Auszug auf jeden Fall renovieren muss stimmt aber nicht.

Schimmelbildung ist ein Problem in vielen Wohnungen. Die Vermieter versuchen dann gerne, die Schuld auf die Mieter abzuwälzen und werfen ihnen vor, nicht ausreichend gelüftet zu haben und für den Schaden selbst verantwortlich zu sein. Dabei hat Feuchtigkeit meist bauliche Ursachen. Ein professionelles Gutachten, das der Vermieter in Auftrag geben muss, ist in solchen Fällen hilfreich.

Ein Kommentar zu “Irrtümer im Mietrecht

  1. Ich will meine Wohnung für eine Weile vermieten und bin auf der Suche nach Bestimmungen im Mietrecht. Offenbar muss ich noch einiges im Vertrag nachtragen, bevor ich mich auf mein Sabbatical mache.

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