Die Rauchmelderpflicht – für Neubauten gilt sie in den meisten Bundesländern schon seit einigen Jahren. Nach und nach müssen jetzt aber auch Altbauten umgerüstet und mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
Aus gutem Grund! Laut Schätzungen der Feuerwehr sterben jedes Jahr ca. 500 Menschen in Deutschland durch Wohnungsbrände. Meistens wurden die Menschen nachts vom Feuer überrascht. In der Tiefschlafphase werden Gerüche vom Menschen nicht wahrgenommen, ein Feuer wird also zu spät, schlimmstenfalls gar nicht bemerkt. Nur ein paar Atemzüge des giftigen Rauchs können schon zur Bewusstlosigkeit und letztlich zum Erstickungstod führen. Im Brandfall löst der Rauchmelder ein akustisches Signal aus, dass die Betroffenen weckt und ihnen die Chance gibt, sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen.
In Bayern gilt die Rauchmelderpflicht in Neu- und Umbauten seit dem 01.01.2013. Bestehende Wohnungen müssen bis zum 31.12.2017 mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
Für Eigentümer besteht also ein dringender Handlungsbedarf.
Sowohl Vermieter als auch Mieter werden, je nach Bundesland in unterschiedlicher Weise in die Pflicht genommen.
In Bayern etwa ist der Eigentümer für den Einbau und die damit zusammenhängenden Kosten verantwortlich, wohingegen der Mieter die Wartung übernehmen muss.
Vermietern wird dringend geraten sich sorgfältig darüber zu informieren ob in ihrem jeweiligen Bundesland eine Rauchmelderpflicht besteht oder nicht. Es kann sonst unter Umständen auch ganz ohne Feuer sehr teuer werden. Der Verzicht auf einen Rauchmelder erfüllt nämlich den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und wird je nach Bundesland mit Geldbußen bis zu 50.000 EUR geahndet.
Wo muss der Feuermelder angebracht werden?
Laut Gesetz muss ein Rauchmelder
- Im Schlafzimmer
- Im Kinderzimmer
- In Fluren
angebracht werden.
Außerdem in all den Räumen, die im Brandfall einen Fluchtweg darstellen, z.B. Durchgangszimmer.
Es wird empfohlen den Feuermelder in der Mitte des Raumes, mit einem Mindestabstand von einem halben Meter zur Wand und zwar in waagrechter Position an der Decke zu montieren.
Einbau und Wartung
Hierfür ist je nach Bundesland entweder der Mieter oder der Vermieter zuständig. (Geregelt in der entsprechenden Landesbauordnung und in der Anwendungsnorm für Rauchmelder DIN14676)
In den allermeisten Bundesländern trägt der Eigentümer die Verantwortung, kann diese aber z.B. an den Hausmeister oder die Hausverwaltung delegieren. In jedem Fall muss der eingebaute Rauchmelder einmal jährlich auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft werden. Hierzu gehört ein jährlicher Batteriewechsel und die Prüfung ob die Raucheintrittsöffnungen frei sind. Der akustische Signalgeber ist ebenfalls auf seine Funktionstüchtigkeit zu testen. (In der Regel haben gängige Feuermelder hierfür eine Test-Taste mit der ein Probealarm ausgelöst werden kann.) Schließlich muss geprüft werden ob die nähere Umgebung des Feuermelders frei von Hindernissen ist.
Tips
Rauchmelder sollen im Ernstfall Leben retten. Deshalb muss auf Qualität geachtet werden. Die montierten Feuermelder müssen grundsätzlich eine CE-Kennzeichnung besitzen und der europäischen DIN-Norm EN 14604 entsprechen. Achten Sie außerdem darauf, dass es sich um geprüfte Produkte handelt, dies erkennen Sie an zusätzlichen Gütesiegeln, z.B. am VdS- oder am TÜV-Prüfzeichen. Sie erhalten einen Rauchmelder in allen Baumärkten.
Die Kosten für den Rauchmelder sowie die Kosten der Wartung können Sie als Vermieter in Form einer Modernisierungsmieterhöhung auf den Mieter umlegen. Die Jahresmiete kann um elf Prozent der angefallenen Kosten anheben.
BEISPIEL:
Kosten Rauchmelderund Einbau 100 EUR
Erhöhung Jahresmiete 11 EUR
Erhöhung Monatsmiete 0,92 EUR
Sind Wartungen pflicht?
Es gibt viele Anbieter, die das anbieten und dafür genormte Herfte fürs Protokoll verwenden.
Hat jemand damit bereits Erfahrungen?
Wartungen sind natürlich Pflicht, aber die Zuständigkeiten für die Wartung sind je nach Bundesland unterschiedlich. Bei uns in Baden-Württemberg muss der aktuelle Mieter die Betriebsbereitschaft sicherstellen. In Bayern ist’s glaube ich genauso. Einige Bundesländer wie Hamburg od. Brandenburg nehmen (nach meinem Kenntnisstand) den Vermieter bzw. Eigentümer in die Pflicht. Am besten auf der Homepage der jeweiligen Länder (Innenministerium) nachlesen oder direkt bei der zuständigen Feuerwehr!!